Klasse T Führerschein für Landmaschinen (Traktor)

Führerscheinklasse TKlasse C

  • Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (über 18 Jahre) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Vorbesitz: -
  • Befristung: -
  • Einschluss: L, M

Fendt