Klasse T Führerschein für Landmaschinen (Traktor)
Klasse C
- Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Mindestalter: 16 Jahre
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (über 18 Jahre) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Vorbesitz: -
- Befristung: -
- Einschluss: L, M
