Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Befristung: -
Einschluss: -
Mofa 25: Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH) benötigen eine Prüfbescheinigung.
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Miniautos) bis max. 50 cm³ Hubraum, Motorleistung max. 4 KW, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Leergewicht max. 350 kg (ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen)