Klasse L Führerschein für Landmaschinen
Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
- Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h, auch mit Anhänger
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: -
- Befristung: -
- Einschluss: -
