Klasse L Führerschein für Landmaschinen

Führerscheinklasse LKlasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
  • Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h, auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: -
  • Befristung: -
  • Einschluss: -

Landmaschine